Lehrgangsinformationen

8 Seminarräume:
  • moderne Ausstattung von Gruppenarbeitsräumen
  • Vorlesungsraum für ca. 100 Personen
Computerkabinett mit 13 Arbeitsplätzen (Vernetzung mit beiden Schwimmhallen)

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Was die Teilnehmer wissen sollten:

Anmeldung:

Für alle Lehrgänge kann das beigefügte ausdruckbare Anmeldeformular mit Vertragsbedingungen benutzt werden. Formular bitte ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Fax oder Post an die Landesschwimmmeisterschule schicken. Natürlich werden auch formlose Anträge, E-Mails und telefonische Voranmeldungen berücksichtigt. Unabhängig von den im Lehrgangsprogramm konkret genannten Terminen nehmen wir Ihre Bewerbungen laufend entgegen.Wir empfehlen Ihnen, Ihren Arbeitgeber über Ihre Aus- bzw. Fortbildungsabsicht zu informieren.

Ausbildungsort:

Alle Lehrgänge und in der Regel alle Abschlussprüfungen finden an der Landesschwimmmeisterschule Freistaat Sachsen e.V. im Sportpark Rabenberg, 08359 Breitenbrunn, statt. Die Unterrichtszeit regelt sich nach dem gültigen Stundenplan und beträgt täglich bis zu 10 Stunden.

Zulassung/Rücktritt:

Eine Zulassung zu den Vorbereitungs- und Fortbildungslehrgängen mit Abschlussprüfungen (Fachangestellten- und Meisterlehrgänge) erfolgt nur, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, die Bewerbungsunterlagen in der Landesschwimmmeisterschule Freistaat Sachsen e.V. vorliegen und die vereinbarten Lehrgangskosten an den Bildungsträger überwiesen wurden. Darüber hinaus ist das Datum des Eingangs des Anmeldeformulars und der vollständigen Zulassungsunterlagen für die Vergabe der Lehrgangsplätze an der Landesschwimmmeisterschule entscheidend.
Die Zulassungen zu den Prüfungen für die Vorbereitungs- und Fortbildungslehrgänge in den Fachangestellten- und Meisterlehrgängen erteilen die zuständigen Stellen für den Ausbildungsberuf Fachangestellte(r) für Bäderbetriebe in den einzelnen Bundesländern (s.a. unter "Zulassungsvoraussetzungen" in den einzelnen Lehrgängen). Zulassungen für die Lehrgangsteilnahme erteilt die Landesschwimmmeisterschule Freistaat Sachsen e. V.
Der Bildungsträger behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Einflüssen und höherer Gewalt sowie bei Nichterreichung der erforderlichen Mindestteilnehmerzahlen, die Lehrgänge kurzfristig abzusagen bzw. sie zeitlich zu verlegen.
Im Falle der Absage werden die bereits entrichteten Lehrgangskosten voll zurück erstattet. Bei Rücktritt von der Teilnahme innerhalb von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn und bei Lehrgangsabbruch (auch durch Unfall oder Krankheit) ist vom Teilnehmer eine Stornogebühr in Höhe von 80% der anfallenden Kosten (lt. Vertragsbedingungen des Sportparkes) an die Landesschwimmmeisterschule Freistaat Sachsen e.V. zu entrichten. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Lehrveranstaltungen pünktlich und in vollem Umfang zu besuchen.

Lehrgangskosten:

Die Lehrgangskosten beinhalten Leistungen für die Vollverpflegung, Übernachtung, Ausbildung und Sportstättennutzung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht beinhaltet sind:
  • Prüfungsentgelte der prüfenden Behörden
  • die benötigte Fachliteratur und Kopien von Ausbildungsinhalten
  • Kosten für zusätzliche Übernachtungen und Verpflegung außerhalb der Lehrgangstage im Sportpark Rabenberg sowie die Nutzung spezieller Freizeitangebote des Sportparkes
  • Kosten für An- und Abreisen
  • Weitere Ansprüche

Verpflegung/Übernachtung:

Vollverpflegung und Übernachtung sind Bestandteile des Vertrages zwischen der Landesschwimmmeisterschule und dem Sportpark Rabenberg und damit für jeden Teilnehmer verbindlich.

Eine Teilnahme an Lehrgängen ohne Verpflegung und Unterkunft ist nicht möglich. Für nicht in Anspruch genommene Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erfolgt keine Rückerstattung von Lehrgangskosten.

Die Unterbringung erfolgt in Zweibettzimmern. Sie wird von den Mitarbeitern des Sportparkes Rabenberg nach den vorhandenen Möglichkeiten geregelt. Eine Unterbringung in Einzelzimmern ist möglich, ein Anspruch darauf besteht nicht.

Prüfungen:

Die schriftlichen und mündlichen sowie die praktischen Prüfungen werden während der Lehrgangszeit durchgeführt.
Die Abnahme der Prüfungen erfolgt durch den von der zuständigen Stelle berufenen Prüfungsausschuss.

Sonstiges:

Änderungen der Lehrgangsinhalte, der Lehrgangspreise und der Lehrgangsorganisation sind aus aktuellem Anlass möglich.

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